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Parlamentarische Initiative verlangt Mitsprache- und Informationsrechte des Grossen Rats in Notstandslagen :
Start der Anhörung

Die parlamentarische Initiative verlangt eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau (Kantonsverfassung, KV), des Gesetzes über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG), der Geschäftsordnung (GO) sowie des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF).

Am 27. August 2024 wurde die parlamentarische Initiative der Kommission für Aufgaben und Finanzen (KAPF) betreffend "Notstandsrecht" durch den Grossen Rat vorläufig unterstützt und an die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) zur Behandlung zugewiesen. Die Kommission AVW hat das Geschäft am 12. November 2024 sowie am 27. Februar 2025 beraten und beschlossen, die parlamentarische Initiative mit Änderungen in die Anhörung zu geben.

Änderungsvorschläge für das Notstandsrecht

Der Regierungsrat soll verpflichtet werden, dem Grossen Rat Sonderverordnungen, die er gestützt auf § 91 Abs. 4 der Kantonsverfassung (KV) erlässt, nachträglich zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu ist eine Verfassungsänderung notwendig. Der Prozess zur nachträglichen Genehmigung soll zudem im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) rechtlich verankert werden. Die rasche Handlungsfähigkeit des Regierungsrats soll dabei erhalten bleiben. Zudem sollen dem Grossen Rat in Notstandslagen gegenüber dem Regierungsrat verbindliche Informationsrechte zugesichert werden, indem eine bestehende oder eine speziell dafür eingesetzte grossrätliche Kommission den Regierungsrat in seiner Arbeit begleitet.

Für die vorzeitige Freigabe von notwendigen Budgetmitteln und Verpflichtungskrediten für Massnahmen, die keinen Aufschub dulden, soll der Regierungsrat zudem zwingend vorgängig die Ermächtigung des zuständigen Organs des Grossen Rats einholen. Diese Regelung soll auch ausserhalb von Notstandslagen gelten.

Die Kommission AVW begrüsst es grossmehrheitlich, dass die Regelungen für Notstandslagen verschärft und die Zuständigkeiten klarer definiert werden. Sie findet es wichtig, dass der Grosse Rat so seine Aufsichtspflicht besser wahrnehmen kann. Eine Minderheit der Kommission AVW befürchtet, dass durch die vorgesehenen Änderungen unnötiger Bürokratismus generiert wird.

Start der Anhörung am 25. April 2025

Im Hinblick auf die Berücksichtigung einer möglichst vollständigen demokratischen Meinungsbildung wird eine öffentliche Anhörung zu sämtlichen geplanten Änderungen – auch für diejenigen auf Dekretsstufe – durchgeführt.

Die Anhörung startet am 25. April 2025 und dauert bis zum 25. August 2025.

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