Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden sich bei Fragen bitte direkt an die zuständige Bevölkerungsschutzregion (siehe unten).
Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz
Nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau (Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihren 23. Geburtstag feiern, sind seit dem 1. Januar 2024 zur Teilnahme an einer Sicherheitsveranstaltung verpflichtet.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung Einblick in relevante Themen des Bevölkerungsschutzes und seine Partner. Sie lernen so die verschiedenen Facetten des Bevölkerungsschutzes kennen. Darüber hinaus sind Themen wie Sicherheit im Alltag und Verhalten bei Gewalt sowie die Vorstellung der sicherheitspolitischen Mittel des Bundes Teil der Veranstaltung. Die Veranstaltung trägt so dazu bei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Ereignisfall besser vorbereitet sind.
Die Sicherheitsveranstaltungen findet dezentral in den Bevölkerungsschutzregionen statt. Die regionalen Führungsorgane, Polizeien, Feuerwehren, Zivilschutzorganisationen und das Gesundheitswesen sind verpflichtet, an der Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen und diese mitzugestalten. Die Partner des Bevölkerungsschutzes erhalten die Möglichkeit, sich vorzustellen sowie den Teilnehmenden den Mehrwert eines Engagements im Bevölkerungsschutz aufzuzeigen.
Introvideo
Fragen und Antworten zum Aufgebot
Wie erfahre ich von meinem Aufgebot?
Spätestens sechs Wochen vor der jeweiligen obligatorischen Sicherheitsveranstaltung erhalten pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein offizielles Aufgebot von ihrer Bevölkerungsschutzregion.
Was passiert, wenn ich nicht erscheine?
§ 8e BZV-AG regelt die Massnahmen bei Nichterscheinen. Nach erstmaligem, unentschuldigtem Fernbleiben wird die teilnahmepflichtige Person von der Bevölkerungsschutzregion aufgefordert, die Gründe der Absenz zu erläutern. Kommt die teilnahmepflichtige Person dieser Aufforderung nicht nach oder legt keinen für eine Dispensation berechtigten Ausnahmegrund dar, wird sie von der zuständigen Stelle verwarnt und erneut aufgeboten. Bei einem wiederholten, widerrechtlichen Nichteinrücken wird die teilnahmepflichtige Person bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt und nicht mehr aufgeboten.
Unter welchen Umständen ist fernbleiben erlaubt?
§ 8d BZV-AG regelt die Ausnahmen von der Teilnahmepflicht. So sind Personen mit einem Invaliditätsgrad ab 40 % sowie Frauen, die bereits freiwillig den Orientierungstag besucht haben, von der Teilnahmepflicht befreit. Personen, die aufgrund von Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft nur vorübergehend verhindert sind oder einen Auslandsaufenthalt mit zivilrechtlicher Abmeldung absolvieren, können die Teilnahme unter Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses oder Nachweises um maximal ein Jahr verschieben.
Muss ich dafür freinehmen?
Die Sicherheitsveranstaltung gilt gemäss § 8c BZV-AG als Amtstermin und ist somit verpflichtend für alle teilnahmepflichtigen jungen Erwachsenen. Der Arbeitgeber beziehungsweise die Bildungsinstitution muss die Zeit für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht gewähren und Lohn für die entsprechende Zeit entrichten (gemäss Art. 324a OR). Bei Problemen diesbezüglich ist mit der jeweiligen administrativen Stelle Kontakt aufzunehmen.
Werde ich für die Teilnahme entschädigt?
Die Teilnehmenden profitieren von den Informationen, die sie an der Sicherheitsveranstaltung vermittelt bekommen. Eine monetäre Entschädigung ist nicht geplant.
Darf man auch freiwillig an der Veranstaltung teilnehmen?
Sofern freie Kapazitäten bestehen, ist eine freiwillige Teilnahme an einer Sicherheitsveranstaltung möglich.
Fragen und Antworten zur Veranstaltung
Wann findet die erste Veranstaltung statt?
Die erste Veranstaltung findet am 24. Mai 2024 im Zurzibiet statt.
Wie lange dauert die Veranstaltung?
Die Veranstaltungen dauern jeweils 3,5 Stunden.
Was erwartet mich?
Die Veranstaltung wird in unterschiedliche Sequenzen eingeteilt. Die erste Sequenz wird im Plenum abgehalten. Danach bearbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Gruppen themenspezifische Fragestellungen. Dies unter der Leitung von Moderatorinnen und Moderatoren aus den einzelnen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes. Nach einer Verpflegungspause haben die Teilnehmenden die Chance, sich aktiv mit den Partnern des Bevölkerungsschutzes auszutauschen, Materialien und Fahrzeuge kennenzulernen sowie Informationen über Möglichkeiten zur Mitwirkung zu erhalten. Am Ende der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
Was sind Ziele der Veranstaltung?
Die Veranstaltung soll das Bewusstsein zum Thema Sicherheit stärken und Chancen für ein mögliches Engagement im Bevölkerungsschutz aufzeigen.
Wer organisiert die Sicherheitsveranstaltung?
Die obligatorische Sicherheitsveranstaltung wird dezentral von den Bevölkerungsschutzregionen durchgeführt. Die regionalen Führungsorgane, Polizeien, Feuerwehren, Zivilschutzorganisationen und das Gesundheitswesen sind verpflichtet, an der Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen und diese mitzugestalten. Die Partner des Bevölkerungsschutzes erhalten die Möglichkeit, sich vorzustellen, sowie den Teilnehmenden den Mehrwert eines Engagements im Bevölkerungsschutz aufzuzeigen.
Wen werde ich an diesem Tag kennenlernen?
Die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes inklusive der Regionalen Führungsorgane der Bevölkerungsschutzregionen.
Zuständige Bevölkerungsschutzregion nach Gemeinde
Termine
- Bevölkerungsschutz Kanton Aargau
- Kantonales Katastrophen Einsatzelement (KKE)
- Verhaltsempfehlungen im Ereignisfall