Abteilung für Umwelt
Wir von der Abteilung für Umwelt vollziehen die Umweltschutzgesetzgebung des Bundes, soweit der Kanton dafür zuständig ist. Meine Mitarbeitenden kümmern sich um die Luftreinhaltung, die nichtionisierenden Strahlen, den Grundwasser- und Gewässerschutz, den Schutz des Bodens, die Bewirtschaftung der Rohstoffe, die Abfallbewirtschaftung, die Altlasten und den Lärmschutz. Meine Abteilung ist zudem im Umweltbereich Ansprech- und Beratungsstelle für die Bevölkerung des Kantons Aargau.
- Umwelt
- Umfrage und Auswertung von Indikatorwerten für die Qualität der Arbeit der Abteilung für Umwelt (PDF, 102 Seiten, 3,5 MB)
- Informationsbulletin UMWELT AARGAU(öffnet in einem neuen Fenster)
- Merkblätter und Vollzugshilfen der Abteilung für Umwelt
Rechtliche Grundlagen
Organisationsgesetz (SAR 153.100)(öffnet in einem neuen Fenster)