eAnhörungen: digitale Anhörungen
Der Kanton Aargau führt öffentliche Anhörungen mehrheitlich als eAnhörungen durch. Das Beantworten des Anhörungsfragebogens erfolgt vollständig digital und ist im "Smart Service Portal" integriert.
Der Kanton Aargau führt regelmässig Anhörungen durch. Damit wird die Mitwirkung von Parteien, Interessensgruppen und der Öffentlichkeit bei Erlassen sichergestellt. Anhörungen werden mehrheitlich digital als eAnhörungen durchgeführt.
Die Anhörung (das Vernehmlassungsverfahren) ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Entstehung eines Erlasses. Ziel einer Anhörung ist es, dass sachlich taugliche und politisch tragbare Entwürfe zustande kommen. Der Kanton Aargau führt jährlich eine Vielzahl an Anhörungen durch. Ebenso nimmt die Aargauer Regierung an Vernehmlassungen des Bundes teil und reicht dazu ihre Stellungnahme ein.
Die Anhörung/das Vernehmlassungsverfahren ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Entstehung eines Erlasses. Es ist diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung, bei dem eine Art Meinungsumfrage bei interessierten Organisationen gemacht wird. Ziel dieser Anhörung ist es, dass sachlich taugliche und politisch tragbare Entwürfe zustande kommen.
Bevor beispielsweise ein Gesetz, eine Verfassungsänderung oder ein bedeutender Ausgabenbeschluss im Grossen Rat behandelt wird, kann der Grosse Rat oder der Regierungsrat den Erlassentwurf verschiedenen Organisationen im Kanton Aargau (Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Planungsverbände, kulturelle oder gemeinnützige Vereinigungen etc.) zur Stellungnahme zusenden. Für Sachgeschäfte, die in der alleinigen Zuständigkeit des Regierungsrats liegen (zum Beispiel Verordnungen), können auch Anhörungen durchgeführt werden.
Die Anhörung (Einladung zur Vernehmlassung) wird im Amtsblatt publiziert. Dort finden sich auch Angaben über die Fristen sowie über die Stelle, bei der die Anhörungsunterlagen bezogen werden können. Auch wer nicht offiziell und schriftlich zur Anhörung eingeladen wird, kann am Verfahren teilnehmen.
Die so angesprochenen Organisationen, aber auch Privatpersonen haben dann die Möglichkeit, ihre Meinung zum Erlassentwurf zu äussern und Änderungsvorschläge zu machen. Danach werden die Antworten ausgewertet und die Vorlage wird allenfalls angepasst.
Es ist zwischen zwei Arten von Anhörungen zu unterscheiden: Es gibt zwingend durchzuführende Anhörungen und solche, die freiwillig durchgeführt werden.
Der Kanton Aargau führt öffentliche Anhörungen mehrheitlich als eAnhörungen durch. Das Beantworten des Anhörungsfragebogens erfolgt vollständig digital und ist im "Smart Service Portal" integriert.
Eine Anhörungsteilnahme erfolgt über die Online-Dienstleistung eAnhörungen auf dem "Smart Service Portal". Alle Anhörungsteilnehmenden müssen deshalb ein Benutzerkonto auf dem "Smart Service Portal" besitzen und während der Beantwortung des Anhörungsfragebogens angemeldet sein
Bitte befolgen Sie dazu die Anleitung.
Anleitung Registration "Smart Service Portal" (PDF, 3 Seiten, 274 KB)
In diesem Bereich sind alle geplanten, laufenden und archivierten Anhörungen des Kantons Aargau sowie Stellungnahmen des Aargauer Regierungsrats zu Vernehmlassungen des Bundes zu finden.