Bestattungen
Das Bestattungswesen im Kanton Aargau ist Aufgabe der Gemeinden. Der Regierungsrat regelt die zur Wahrung von gesundheitspolizeilichen Interessen erforderlichen Grundsätze.
Da viele Angehörige bei Institutionen wie Spitälern und Pflegeheimen oder Gemeinden in schwierigen Trauersituationen um Rat oder gar um Vermittlung eines Bestattungsunternehmens ersuchen und die Institutionen und Gemeinden aufgrund der Gesetzgebung und Rechtsprechung zur wettbewerbsneutralen Behandlung der Bestattungsunternehmen verpflichtet sind, stellt das Departement Gesundheit und Soziales in Absprache mit den Bestattungsunternehmen die untenstehende und periodisch aktualisierte Liste von Bestattungsunternehmen als neutrale Orientierungshilfe zur Verfügung.
Liste der Aargauer Bestattungsunternehmen (PDF, 2 Seiten, 39 KB)
Informationen für Musliminnen und Muslime:
- Verband Aargauer Muslime unter: