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Amtliche Vermessung

Bestellung Katasterplan / Kontakt Nachführungsgeometer

Für einen kostenpflichtigen (beglaubigten) Katasterplan, wenden Sie sich an den Nachführungsgeometer Ihrer Gemeinde.

Die Nachführungsgeometer sind vom Regierungsrat gewählte Personen, welche für die Nachführung des Grundeigentums zuständig sind. Sie garantieren die Nachführung der amtlichen Vermessung.

Finden Sie anhand der untenstehenden Gemeindeauswahl den für Ihr Anliegen (z.B. Bestellung von Katasterplankopien, Ausführen von Grundstücksmutationen, Rekonstruktion und Vermarkung von fehlenden Grenzpunkten, etc.) zuständigen Nachführungsgeometer.

Die Adressdaten des zuständigen Nachführungsgeometers werden unten angezeigt, sobald der gewünschte Bezirk oder die gewünschte Gemeinde augewählt wird.

Nachführungsgeometer nach Kreisen

imagemap-area-0imagemap-area-1imagemap-area-2imagemap-area-3imagemap-area-4imagemap-area-5imagemap-area-6imagemap-area-7imagemap-area-8imagemap-area-9imagemap-area-10 Nachführungsgeometer nach Bezirken
Vermessungsamt

Dienstleistungen der Nachführungsgeometer

  • Grenzänderungen von Grundstücken (Teilen, Zusammenlegen, Parzellieren)
  • Rekonstruktion und Vermarkung von fehlenden Grenzpunkten
  • Nachführung der Objekte nach baulichen Veränderungen
  • Abgabe von digitalen Daten für CAD/GIS (DWG, DXF, etc.)
  • Abgabe von beglaubigten Katasterplankopien
  • Nachträgliche Beglaubigung von Baugesuchsplänen
  • Erstellung von Dienstbarkeitsplänen
  • Erstellung von Plänen für Rodungsgesuche (Rodungspläne)