Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte sind für die sach- und zeitgerechte Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten besorgt und fällen strafrechtliche Sanktionen aus.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte sind unabhängig und nur Gesetz und Recht verpflichtet. Sie beurteilen Streitigkeiten zwischen Privaten, zwischen Gemeinwesen oder zwischen Privaten und Gemeinwesen. Vom Volk, dem Grossen Rat oder dem Regierungsrat gewählte Richterinnen und Richter nehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe Tag für Tag wahr: zeitnah, fair und verständlich. Ziel ist dabei immer, Vertrauen zu schaffen und für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu sorgen. Kurz: sie treten ein für ein friedliches Miteinander im Kanton Aargau.