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Umwelt & Natur

Neobiota

Invasive Neobiota sind Organismen, die durch den Menschen absichtlich oder unabsichtlich über Verbreitungsbarrieren hinweg in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden und dort Schäden verursachen.

Invasive Neobiota

Organismen, die seit dem Beginn der Globalisierung Ende des 15. Jahrhunderts durch den Menschen absichtlich oder unabsichtlich in Gebiete ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingeführt wurden, werden als gebietsfremde Arten bezeichnet. Einige gebietsfremde Arten treffen jedoch auf günstige Bedingungen und es gelingt ihnen, sich ohne menschliche Hilfe in der Natur zu etablieren und zu vermehren. Diese Arten werden als Neobiota bezeichnet. Handelt es sich um Pflanzen so spricht man von Neophyten, bei Tieren von Neozoen und bei Pilzen von Neomyceten.

Manche dieser Neobiota breiten sich so stark aus, dass sie die einheimische Biodiversität beeinträchtigen, Ökosysteme verändern oder Schäden in der Landwirtschaft, an der Infrastruktur oder für die menschliche Gesundheit verursachen. Solche Arten werden als invasive Neobiota bezeichnet. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) zählt invasive gebietsfremde Arten zu den "grössten Bedrohungen für Umwelt und Wirtschaft".

Ausbreitungsprozess

Die Ausbreitung eines invasiven gebietsfremden Organismus in einem neuen Gebiet kann in folgende Stadien eingeteilt werden:

1. Einführung/Einschleppung: Der invasive Organismus wird durch menschliche Aktivitäten absichtlich oder unabsichtlich in ein Gebiet eingebracht, wo er ursprünglich nicht vorkam.

2. Etablierung: Der invasive Organismus kann sich ohne menschliche Hilfe in der neuen Umwelt halten und vermehren.

3. Ausbreitung: Der invasive Organismus bildet eine stark wachsende, sich ausbreitende Population.

4. Sättigung: Die Population erreicht die Grenze der möglichen Grösse und Ausdehnung.

Warum werden Arten invasiv?

Einige gebietsfremde Arten verfügen über Eigenschaften, die ihre Ausbreitung begünstigen. Dazu zählen eine schnelle Vermehrung, hohe Anpassungsfähigkeit und eine breite Toleranz gegenüber einer grossen Bandbreite Umweltbedingungen (Generalisten). Zudem fehlen ihnen in neuen Gebieten häufig natürliche Feinde und Krankheitserreger, die ihre Bestände im ursprünglichen Verbreitungsgebiet regulieren. Dadurch können sie mit einheimischen Arten um Lebensraum und Ressourcen konkurrieren, Ökosysteme verändern und besonders spezialisierte oder seltene Arten verdrängen. Auch der Klimawandel und menschliche Eingriffe in die Umwelt, beispielsweise durch Nährstoffeinträge oder Bodenstörungen, können die Ausbreitung invasiver Neobiota begünstigen. Dies kann zu einem Rückgang der Biodiversität und einer zunehmenden Vereinheitlichung der Tier- und Pflanzenwelt führen.

Bund und Kanton

Der im Jahr 2022 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichte Bericht Gebietsfremde Arten in der Schweiz zeigt auf, dass die Anzahl der gebietsfremden Arten in der Schweiz nach wie vor zunimmt. Damit einher geht auch die Zunahme der invasiven Arten und die damit zu erwartenden Schäden.

Der Kanton Aargau setzt sich dafür ein, die schädlichen Auswirkungen von invasiven Neobiota zu minimieren und verfügt dazu über eine Neobiota-Strategie (zurzeit in Überarbeitung). Die Aktivitäten der Abteilung Landschaft und Gewässer (ALG) konzentrieren sich auf die Bekämpfung der invasiven Neophyten in den Naturschutzgebieten kantonaler Bedeutung (NkB) und entlang von Gewässern. Zudem führt die ALG verschiedene Projekte durch zur Entwicklung effizienter und praxisfreundlicher Bekämpfungsmethoden.

Das Management invasiver Neobiota trägt zur Agenda 2030 bei

SDG 2: Kein Hunger

Ziel: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.

SDG 15: Leben an Land

Ziel: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen.

Die wichtigste Wirkung auf die Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 hat das Management von Neobiota auf das Unterziel 15.8:
"Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert."