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Verwaltungsgericht weist Abstimmungsbeschwerde zur Steuergesetzrevision vollumfänglich ab :
Regierungsrat empfiehlt die Steuergesetzrevision am 18. Mai 2025 zur Annahme

Das Verwaltungsgericht hat die Abstimmungsbeschwerde gegen die kantonale Abstimmungsbroschüre zur Steuergesetzrevision 2025 in allen Punkten abgewiesen.

In der Abstimmungsbeschwerde wurden unter anderem zusätzliche Beispiele in der Abstimmungsbroschüre gefordert. Das Verwaltungsgericht hält nun in seinem Urteil fest, der Regierungsrat habe in der Abstimmungsbroschüre nach Massgabe der einschlägigen rechtlichen Vorgaben sachlich und transparent über die zur Abstimmung stehende Steuergesetzrevision und deren Auswirkungen informiert. Das Verwaltungsgericht wies die Abstimmungsbeschwerde in allen Punkten ab.

Regierungsrat zeigt sich erfreut über das Urteil

Der Regierungsrat war zu jeder Zeit überzeugt, dass die Abstimmungsbroschüre korrekt abgefasst ist. Die Beispiele in der Broschüre sind so gewählt, dass sich die Stimmberechtigten im Vorfeld der Abstimmung adäquat orientieren und eine Meinung bilden können. Der Regierungsrat ist erfreut darüber, dass das Verwaltungsgericht dies vollumfänglich bestätigt hat.

Abstimmung findet am 18. Mai 2025 statt

Die Abstimmung zu den beiden kantonalen Vorlagen wird planmässig am Sonntag, 18. Mai 2025, stattfinden.

Hinweis:Regierungsrat empfiehlt Steuergesetzrevision 2025 zur Annahme

Mit der zur Abstimmung gelangenden Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2025") werden Steuern gezielt gesenkt. Neu können höhere Kinderabzüge und höhere Abzüge für Drittbetreuungskosten geltend gemacht werden. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten gilt ebenfalls neu ein deutlich höherer Abzug. Weiter werden die Vermögenssteuern sowie die Gewinnsteuern für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gesenkt. Die Revision entlastet die Steuerpflichtigen um jährlich rund 150 Millionen Franken (78 Millionen Kantonssteuern, 72 Millionen Gemeindesteuern). Die Steuergesetzrevision 2025 wird durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert. Sie ist eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will.

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