Dieses Gesuchsformular ist bis spätestens am 31. Mai, bevor Sie die Nachholbildung beginnen möchten, online einzureichen. Das Gesuch wird nur behandelt, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die notwendigen Beilagen hochgeladen wurden.
Sollte Ihr heutiger Arbeitgeber über keine Bildungsbewilligung verfügen, also keine Lernenden ausbilden, wird sich die Lehraufsicht des Kantons Aargau zwecks Betriebs- und Informationsbesuch mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Ziel ist, das Verständnis für Ihre Nachholbildung auch beim Arbeitgeber zu stärken, über ausbildungsrechtliche Rahmenbedingungen zu informieren sowie infrastrukturelle Verhältnisse abzuwägen.