Gesuch für Teilzahlung
Hinweis

Die 1. Rate ist innerhalb der Fälligkeit der entsprechenden Rechnung, bzw. 1. Mahnung zu überweisen. Die weiteren Raten sind darauffolgend innert 30 Tagen fällig.

Ihr Antrag wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten die Teilzahlungsvereinbarung mit den entsprechenden Einzahlungsscheinen per Post zugestellt. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beträge gemäss Vereinbarung und unter Einhaltung der definierten Zahlungsfristen zu bezahlen sind.  Abweichungen davon führen zur Aufhebung der Teilzahlungsvereinbarung und zur Weiterführung des Inkassoverfahrens in die anschliessende Inkassostufe.

Während dem Teilzahlungsverfahren können keine weiteren Dienstleistungen bezogen werden.

Für den Antrag einer Teilzahlungsvereinbarung bei Rechnungen betreffend Administrativmassnahmen, bitten wir Sie freundlich, sich direkt an die Buchhaltung (stva.buchhaltung@ag.ch) zu wenden.

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