Neuausstellung / Verlust eines Führer-/Lernfahrausweises sowie einer Parkkarte für Gehbehinderte

* Wenn Sie im Besitz eines Fähigkeitsausweises für Personen- und /oder Gütertransport sind, so müssen Sie auch einen neuen Fähigkeitsausweis bestellen (www.cambus.ch). Das Strassenverkehrsamt ist für die Ausstellung des Fähigkeitsausweises nicht zuständig.

Beilagen:
  • Ein aktuelles farbiges Passfoto (kein PC-Foto)
  • Ihr alter Führerausweis (Ausgenommen bei Verlust/Diebstahl)
  • Kopie Identitätskarte / Reisepass oder Aufenthaltsbewilligung (wenn noch nicht im Besitz eines Führerausweises im Kreditkartenformat)
Hinweise
  • Der/die Gesuchsteller(in) nimmt mit seiner/ihrer Unterschrift zur Kenntnis, dass ·der bisherige Führerausweis mit der Ausstellung des neuen Ausweises ungültig wird und, dass der ersetzte Ausweis innert 14 Tagen der Behörde abgegeben werden muss, wenn er wieder aufgefunden wird.
  • Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Ausweises auch dann zu bezahlen ist, wenn der alte Ausweis schon nach wenigen Tagen aufgefunden wird.
Personalien (identisch mit ID, Reisepass oder Aufenthaltsbewilligung)
TT.MM.JJJJ

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