VORSORGLICHES GESUCH UM ENTSCHÄDIGUNG UND GENUGTUUNG

Das vorsorgliche Gesuch dient der Wahrung der Verwirkungsfrist. Der Kantonale Sozialdienst geht davon aus, dass für ihn zurzeit kein Handlungsbedarf besteht und allfällige konkrete Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt genannt werden.

Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars, hilft Ihnen die Opferberatung Aargau unter der Nummer 062 835 47 90 gerne weiter.

Personalien des Opfers

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