GESUCH UM KOSTENBEITRÄGE FÜR LÄNGERFRISTIGE HILFE DRITTER (ANWALTSKOSTEN)

Bitte beantworten Sie alle Fragen und reichen Sie die Belege vollständig ein. Benötigen Sie Unterstützung, hilft Ihnen die Opferberatung Aargau unter der Nummer 062 835 47 90 gerne weiter.

Hinweis: Wir bitten Sie, das Gesuch durch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt ausfüllen zu lassen.

Personalien des Opfers




Opferberatungsstelle

Antrag Anwaltskosten

Ob und in welchem Umfang Leistungen im Rahmen der längerfristigen Hilfe zugesprochen werden können, ist u.a. von der finanziellen Situation der gesuchstellenden Person abhängig. Bitte reichen Sie Belege über Ihr aktuelles Einkommen und Vermögen und dasjenige Ihres Konkubinats-, Ehe- oder eingetragenen Partners oder Partnerin ein. Sind Sie minderjährig oder volljährig und in Ausbildung, sind neben Ihren Einnahmen (bspw. Ausbildungslohn) auch die Angaben Ihrer im gleichen Haushalt lebenden Eltern erforderlich. Beachten Sie bitte, dass wir das Gesuch ohne diese Angaben und Belege nicht bearbeiten können!

Bitte laden Sie folgende Dokumente hoch:

- Vollmacht
- Lohnabrechnungen, Taggeldabrechnungen, Belege über Unterhaltsbeiträge, Rentenbescheide, EL-Entscheid, Sozialhilfebudget etc.
- letzte detaillierte Steuerveranlagung
- amtliche Unterlagen (Einvernahmeprotokolle, Polizeirapporte, URP-Entscheid etc.)
- weitere sachdienliche Unterlagen 

Dateien hierhin ziehen
oder
Datei auswählen
Maximale Dateigrösse: 20 MB
Zugelassene Dateitypen: PDF, Bilddateien und Text
  • Mit der Einreichung des Formulars versichern Sie, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Mit nachfolgender Auswahl ermächtigen Sie den Fachbereich Opferhilfe, die für die Abklärung notwendigen Unterlagen und Auskünfte bei Versicherungen, Behörden, Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten einzuholen.