GESUCH UM KOSTENBEITRÄGE FÜR LÄNGERFRISTIGE HILFE DRITTER (NOTUNTERKUNFT)

Bitte beantworten Sie alle Fragen und reichen Sie die Belege vollständig ein. Ihre Bezugsperson in der Institution wird Sie beim Ausfüllen dieses Formulars unterstützen und Ihnen bei Unklarheiten behilflich sein.

Personalien des Opfers



Opferberatungsstelle

Kosten der Notunterkunft (jeweils maximal 9 Tage)

Achtung: Die detaillierte Kostendarstellung samt Belegen soll dem Gesuch beigelegt oder allenfalls beim Austritt eingereicht werden

Ob und in welchem Umfang Leistungen im Rahmen der längerfristigen Hilfe zugesprochen werden können, ist u.a. von der finanziellen Situation der gesuchstellenden Person abhängig. Bitte reichen Sie Belege über Ihr aktuelles Einkommen und wenn vorhanden über Ihr Vermögen ein. 

Beachten Sie bitte, dass wir das Gesuch ohne diese Angaben und Belege nicht bearbeiten können!

Bitte Lohnabrechnungen, Taggeldabrechnungen, Rentenbescheide, EL-Entscheid, Sozialhilfebudget etc. und letzte detaillierte Steuerveranlagung hochladen.

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  • Zustellung des Entscheids
    Wenn Sie sich im Frauenhaus oder in einer ähnlichen Institution aufhalten, wird Ihnen der Entscheid der kantonalen Opferhilfebehörde direkt dorthin zugestellt. Die jeweilige Bezugsperson ist für die Weiterleitung des Entscheids an Sie besorgt.

    An wen kann der Entscheid zugestellt werden, wenn Sie sich beispielsweise in einem Hotel oder in einer Pension aufhalten?

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  • Mit der Einreichung des Formulars versichern Sie, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Mit nachfolgender Auswahl ermächtigen Sie den Fachbereich Opferhilfe, die für die Abklärung notwendigen Unterlagen und Auskünfte bei Versicherungen, Behörden, Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten einzuholen.

    Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung grundsätzlich innert fünf Jahren nach der Straftat beim Kantonalen Sozialdienst, Fachbereich Opferhilfe, eingereicht werden muss (Art. 25 OHG).