Mit der Einreichung des Formulars versichern Sie, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind. Mit nachfolgender Auswahl ermächtigen Sie den Fachbereich Opferhilfe, die für die Abklärung notwendigen Unterlagen und Auskünfte bei Versicherungen, Behörden, Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten einzuholen.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung grundsätzlich innert fünf Jahren nach der Straftat beim Kantonalen Sozialdienst, Fachbereich Opferhilfe, eingereicht werden muss (Art. 25 OHG).