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Kantonsärztlicher Dienst

Covid-19

Das Wichtigste im Überblick

Isolation und Quarantäne sind vollständig aufgehoben. Wie bei anderen übertragbaren Krankheiten (z.B. Grippe) wird empfohlen, bis zum Abklingen der Symptome zu Hause zu bleiben und bei starken oder andauernden Symptomen die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren.

Sollten Sie ein Arztzeugnis benötigen kontaktieren Sie Ihren Hausarzt bei Bedarf.

Mit der Aufhebung der Massnahmen gewinnt die Verantwortung jedes Einzelnen an Bedeutung. Wie man sich selbst und andere schützt, hängt vom eigenen Verhalten ab.

Wenn Sie sich weiterhin schützen möchten, können Sie sich an folgenden Grundprinzipien orientieren:

  • Maske tragen
  • Mehrmals täglich lüften
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Gründlich Hände waschen oder desinfizieren
  • Homeoffice-Möglichkeiten wahrnehmen

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Coronavirus – mit Fokus auf den Kanton Aargau.

EKIF-Empfehlung für Herbst / Winter 2023

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfehlen für den Herbst/Winter 2023 besonders gefährdeten Personen (BGP) ab 16 Jahren eine einzelne Impfdosis gegen Covid-19. Zu den BGP für schwere Covid-19-Verläufe gehören Personen im Alter ≥ 65 Jahren sowie Personen im Alter ≥16 Jahren mit erhöhtem individuellen Gesundheitsrisiko aufgrund einer Vorerkrankung (inkl. schwangere Frauen mit Vorerkrankungen) oder Trisomie 21 (Kategorien besonders gefährdeter Personen BGP).

Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welcher Impfstoff dabei verwendet wurde und gilt seit dem 2. Oktober 2023. Die Impfung wird mit einem an die XBB.1.5. -Variante angepassten mRNA-Impfstoff empfohlen.

Es muss ein Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung bzw. Corona-Infektion eingehalten werden.

Kostenübernahme der Impfung

Die Kosten für eine einzelne Impfdosis werden vom Bund übernommen, sofern die EKIF-Empfehlung dies vorsieht. Es wird für folgende Personengruppen die Kostenübernahme durch den Bund ausgeschlossen:

  • Touristen und Geschäftsreisende (nicht OKP-versichert)
  • Auslandschweizer und ihre Familienangehörigen (nicht OKP-versichert)
  • Impfgrund Reise (Impfung ohne EKIF-Empfehlung)
  • Auffrischimpfung für Kinder und Jugendliche bis und mit 15 Jahren (empfohlen ist nach wie vor die Grundimmunisierung)
  • BGP über 16 Jahre, bei welchen die letzte Covid-19 Impfung oder Infektion vor weniger als 6 Monaten erfolgte (Impfung ohne EKIF-Empfehlung)

Zertifikat

Das EU-kompatible Covid-Zertifikat wurde in der Schweiz im Juni 2021 eingeführt und ermöglichte den fälschungssicheren und international anerkannten Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer durchgemachten Erkrankung oder eines negativen Testergebnisses. Seit der Aufhebung der Zertifikatspflicht in der Schweiz im Februar 2022 wurden Schweizer Covid-Zertifikate weiterhin ausgestellt, um die Reisefreiheit der Schweizer Bevölkerung zu erleichtern.

Bereits vorhandene Schweizer Zertifikate in der «COVID Certificate»-App sind lokal gespeichert und der QR-Code kann auch nach Einstellung des Zertifikatsystems noch angezeigt und geprüft werden. Die Zertifikate können demnach in der App oder in einer anderen Form – ausgedruckt, im elektronischen Patientendossier (EPD), als PDF-Dokument oder Screenshot – bis zum Ablauf ihrer technischen Gültigkeit (zwei Jahre nach Ausstellung) weiterhin für den Reiseverkehr verwendet werden. In der Regel werden auch alternative Nachweise akzeptiert. Auch das gelbe Impfbüchlein der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist weiterhin ein international anerkanntes Dokument zum Nachweis von Impfungen.

Allen Personen, welche vor dem 1. September 2023 im Kanton Aargau geimpft worden sind und das Zertifikat bis zum 31. August 2023 bereits einmal heruntergeladen haben, steht der Download über folgenden Link nach wie vor zur Verfügung. Ein Postversand ist jedoch nicht mehr ausführbar. Anpassungen der Mobilnummer können noch vorgenommen werden, hingegen sind Namens-, Geschlecht- und Geburtstagsänderungen ab dem 1. September 2023 nicht mehr möglich.

Testen

Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt der Bund keine Kosten mehr für Analysen auf Sars-CoV-2. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten vorbehältlich Franchise und Selbstbehalt nur, wenn:

  • Symptome, die mit Covid-19 vereinbar sind, vorhanden sind und
  • eine individuelle ärztliche Anordnung erfolgt und
  • der Test eine medizinisch-therapeutische Konsequenz hat.

Wer sich auf das Coronavirus testen lassen möchte, kann dies auf eigene Kosten weiterhin tun. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt/Hausärztin, Apotheker oder einer Gesundheitseinrichtung über die jeweils aktuellen Testangebote und Preise. Selbsttests sind in Apotheken, Drogerien sowie im Detailhandel erhältlich.