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Sozialplanung des Kantons Aargau

Der vorliegende Entwurf der Sozialplanung stellt die Neuorientierung der Sozialpolitik für die nächsten acht Jahre vor.

Kurzbeschrieb

Aufgrund der steigenden Aufwendungen in der Sozialen Wohlfahrt hat der Regierungsrat beschlossen, eine Sozialplanung gemäss Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) zu entwickeln.

Zwischen 1995 und 2010 haben sich die Sozialausgaben des Kantons Aargau verdoppelt. Die Ursachen dieser Erhöhung liegen im Finanzausgleich zwischen Bund und Kanton sowie in sozioökonomischen Megatrends: Dazu gehören der technische Fortschritt und die Globalisierung, das Verschwin¬den von Nischenarbeitsplätzen für Geringqualifizierte, kleiner werdende Familien, instabilere Paarbeziehungen, erhöhte geografische Mobilität, zunehmende Anonymität sowie die demografische Alterung.

Die Sozialplanung greift die mit dieser Entwicklung verbundene sozialpolitische Herausforderung auf und zielt darauf hin, das Wachstum der Sozialausgaben zu bremsen und gleichzeitig die soziale Sicherheit sowie die allgemeine Wohlfahrt im Kanton Aargau zu fördern. Die Sozialplanung setzt auf eine Sozialpolitik der Befähigung. Das heisst: Sie stärkt breite Bevölkerungsschichten und räumt Hindernisse aus dem Weg, damit die Menschen aktiv Verantwortung für sich und ihr Umfeld übernehmen können.

Unter Einbezug der bestehenden Sozialpolitik wird in sieben verschiedenen Stossrichtungen aufgezeigt, wie die Ziele der aktuellen Sozialplanung erreicht werden können:

A Fokus auf Arbeitsmarktintegration legen

B Kinder und Familien stärken

C Mit Bildung Perspektiven schaffen

D Menschen im Alter

E Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Teilhabe

F Koordination und Steuerung

G Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sozialpolitischer Massnahmen

Während die Stossrichtungen A bis E sozialpolitische Ziele verfolgen, beabsichtigen die Stossrichtungen F und G, die Effizienz und Effektivität der Sozialpolitik zu steigern.

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