Gesetz über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz); Änderung
Die Neuausrichtung der Finanzaufsicht erfordert eine Anpassung des Gemeindegesetzes.
Kurzbeschrieb
Die Einführung der externen Bilanzrevision sowie der neuen Rechnungslegung HRM2 haben die Rahmenbedingungen in der finanziellen Führung der Gemeinden stark verändert. Deshalb sollen die Aufsichtstätigkeiten des Departements Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung) im Bereich der Gemeindefinanzen verstärkt risikoorientiert ausgestaltet werden. Bei der Neuausrichtung der Finanzaufsicht geht es hauptsächlich um die Abschaffung der kantonalen Genehmigungspflicht für Budgets und Rechnungen.
Zur Stärkung der Eigenkontrolle der Gemeinden werden die Aufgaben der Finanzkommission im Gemeindegesetz präziser gefasst. Die Risikobeurteilung und das interne Kontrollsystem werden explizit als Aufgabe des Gemeinderats aufgeführt.
Die Finanzkennzahl "Eigenkapitaldeckungsgrad" sowie die Forstreserveverordnung sollen ersatzlos aufgehoben werden. Die Organisationautonomie der Gemeinde soll mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen erweitert werden, welche den Gemeinden erlaubt, auch selbständige Gemeindeanstalten errichten zu können. Schliesslich sollen formelle Korrekturen vorgenommen werden.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers (PDF, 2 Seiten, 60 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 20 Seiten, 105 KB)
- Beilage zum Anhörungsbericht (Synopse Gemeindegesetz) (PDF, 28 Seiten, 92 KB)
- Fragebogen (PDF, 7 Seiten, 150 KB)
- Adressatenliste (PDF, 2 Seiten, 12 KB)