Überarbeitung von energieAARGAU als Planungsbericht (§ 8 GAF) und als kantonale Energieplanung (§ 13 Energiegesetz)
Die überarbeitete Energiestrategie energieAARGAU zeigt die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik für einen Zeithorizont von zehn Jahren auf.
Kurzbeschrieb
Die kantonale Energiestrategie (energieAARGAU) aus dem Jahr 2006 wurde überarbeitet. Wichtige Rahmenbedingungen haben sich seither geändert, sodass eine Aktualisierung der Energiestrategie des Kantons Aargau angebracht ist. Mit der Neuauflage von energieAARGAU erfüllt der Regierungsrat zudem den seit 2012 gesetzlich verankerten Auftrag einer Energieplanung.
Die Energiestrategie energieAARGAU als Planungsbericht gemäss § 8 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) zeigt die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik für einen Zeithorizont von zehn Jahren auf. Sie basiert auf dem kantonalen Entwicklungsleitbild 2013–2022 und ersetzt energieAARGAU aus dem Jahr 2006. Gleichzeitig erfüllt sie den Auftrag von § 13 des Energiegesetzes, wonach der Regierungsrat eine kantonale Energieplanung auszuarbeiten hat. Obwohl im Energiebereich gegenwärtig noch zahlreiche politische Fragen offen sind, soll mit der Erstellung einer kantonalen Energieplanung nicht länger zugewartet werden.
Bei der Überarbeitung von energieAARGAU wurden der Entscheid von Bundesrat und Parlament zum Ausstieg aus der Kernenergie, die Energiestrategie 2050 des Bundes, die Entwicklungen der Energie- und CO2- Märkte und weitere nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigt. Die Strategie ist abgestimmt mit den übrigen kantonalen Strategien und Konzepten in den Gebieten der Raumplanung, der Mobilität und der Umwelt.
Die Beratung von energieAARGAU wird zusammen mit der im November 2013 eingereichten Volksinitiative "Aargau effizient und erneuerbar" erfolgen. In wesentlichen Punkten nimmt energieAARGAU die Anliegen der Initianten auf (Energieeffizienzsteigerung und Ausbau der erneuerbaren Energien). Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab und präsentiert mit energieAARGAU eine mit dem Bund abgestimmte, flexiblere rollende Energieplanung als "indirekten Gegenvorschlag".
Die Energiepolitik wird in wesentlichen Teilen vom Bund bestimmt. Der Kanton Aargau will aber in seinen Kompetenzbereichen die Möglichkeiten nutzen, die übergeordneten Zielsetzungen des Bundes zu unterstützen. Im Zentrum stehen die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien mit einem Schwerpunkt im Gebäudebereich. Aus diesem Grund orientiert sich die Aargauer Energiepolitik an Leitlinien, welche auf den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit basieren und auf den Erhalt der Versorgungssicherheit abzielen, aber auch auf die Stärkung des Energiekantons. Die in energieAARGAU präsentierten 18 Strategien in den Bereichen Strom- und Wärmeerzeugung, Energieverbrauch sowie übergreifende Aufgaben bilden hierfür die Grundlage.
Das Kapitel 3 (Handlungsfelder und Strategien) weist einen modularen Aufbau auf – dies in Form von acht Handlungsfeldern. Jedes Handlungsfeld ist möglichst selbsterklärend und eigenständig dargestellt und enthält – neben den bereits erwähnten Strategien – jeweils Ziele und Zielpfade sowie Massnahmen. Die Ziele/Zielpfade bilden zusammen mit den Massnahmen den Kernbereich der kantonalen Energieplanung. Der modulare Aufbau soll nicht nur die Beratung im Parlament erleichtern, sondern auch zukünftige rollende Planung ermöglichen.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers inkl. Adressatenliste (PDF, 4 Seiten, 662 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 10 Seiten, 108 KB)
- Beilage zum Anhörungsbericht (Entwurf der Energiestrategie (energieAARGAU)) (PDF, 72 Seiten, 7,3 MB)
- Fragebogen (PDF, 8 Seiten, 222 KB)