Neues Geldspielgesetz des Kantons Aargau
Das in der Volksabstimmung vom 10. Juni 2018 angenommene Bundesgesetz über die Geldspiele macht eine Totalrevision des Geldspielrechts auf kantonaler Ebene notwendig.
Kurzbeschrieb
Der Regierungsrat sieht vor, das bestehende kantonale Gesetz über Lotterien und Glücksspiele von 1838 durch ein neues Geldspielgesetz zu ersetzen. Die Kantone müssen die drei Kategorien der zukünftigen Grossspiele, nämlich Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele regeln. Gleiches gilt betreffend zukünftige Kleinspiele (Kleinlotterien, Tombolas und Lottos, lokale Sportwetten und neu kleine Pokerspiele). Mit dem Anhörungsbericht schlägt der Regierungsrat vor, dass neben den bereits bisher im Kanton Aargau erlaubten Geldspielen inskünftig zum Beispiel auch kleine Pokerturniere gestattet werden. Die Verwendung des Reingewinns (v.a. bei Grossspielen) soll wie bisher geregelt werden.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers (PDF, 1 Seite, 44 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 21 Seiten, 460 KB)
- Beilage 1 zum Anhörungsbericht (Synopse Änderung der Verfassung des Kantons Aargau) (PDF, 1 Seite, 63 KB)
- Beilage 2 zum Anhörungsbericht (Synopse GSG) (PDF, 5 Seiten, 187 KB)
- Elektronischer Fragebogen (PDF, 3 Seiten, 151 KB)
- Adressatenverzeichnis (PDF, 2 Seiten, 156 KB)