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Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) betreffend das Kindes- und Erwachsenenschutz

Mit der Vorlage soll der Katalog der Einzelzuständigkeiten der Bezirksgerichtspräsidentin oder des Bezirksgerichtspräsidenten bei Geschäften des Kindes- und Erwachsenenschutzes ausgebaut werden. Dies führt zu einer Vereinfachung der Verfahren.

Kurzbeschrieb

Seit dem 1. Januar 2013 sind die Familiengerichte als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden im Amt. Sie weisen somit rund eineinhalb Jahre praktische Erfahrungen mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes auf. Dabei hat sich gezeigt, dass im Ausbau der Einzelzu-ständigkeiten der Bezirksgerichtspräsidentin oder des Bezirksgerichtspräsidenten Optimierungspotential liegt. Der Ausbau der Einzelzuständigkeiten liegt in der Rechtsetzungskompetenz des Kantons und soll mit der Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) umgesetzt werden.

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