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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG); Totalrevision

Das EG KVG regelt die kantonalen Anschlussbestimmungen und damit insbesondere Themen wie die Prämienverbilligung und Krankenkassenausstände. Aufgrund der sozial- und finanzpolitischen Strategie des Regierungsrats sowie eines generellen Modernisierungsbedarfs wird nun eine Totalrevision des Gesetzes notwendig.

Kurzbeschrieb

Das EG KVG regelt die kantonalen Anschlussbestimmungen und damit insbesondere Themen wie die Prämienverbilligung und Krankenkassenausstände. Aufgrund der sozial- und finanzpolitischen Strategie des Regierungsrats sowie eines generellen Modernisierungsbedarfs wird nun eine Totalrevision des Gesetzes notwendig.

Die Totalrevision verfolgt die folgenden Ziele:

1. Die Prämienverbilligung soll bedarfsgerechter verteilt werden. Prämienverbilligungsbeiträge sollen noch gezielter jenen zur Verfügung stehen, die wirklich darauf angewiesen sind. Neu werden zum Beispiel Steuerabzüge, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht tangieren (wie zum Beispiel Abzüge für Wohneigentum), beim Ermitteln des Anspruchs aufgerechnet.

2. Die Abläufe zum Beantragen von Prämienverbilligung sollen vereinfacht werden. Mit diesem flexibleren Verfahren kann rascher auf Veränderungen der wirtschaftlichen Situation von Beziehenden reagiert werden, was ebenfalls dem Ziel der Bedarfsgerechtigkeit zugutekommt.

3. Das gesamte System soll nachhaltiger werden, indem das Instrument der Liste säumiger Versicherter durch gezielte Beratung und Betreuung der Säumigen ergänzt wird. Damit können Betreibungen verhindert und die Höhe der Krankenkassenausstände sowie die finanzielle Belastung des Gemeinwesens gemindert werden.

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