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Archivierte Anhörungen

Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Änderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs; Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO); Änderung

Mit der Vorlage werden rechtliche Anpassungen für die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative und der Änderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs vorgenommen.

Kurzbeschrieb

Seit 1. Oktober 2016 sind die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) in Kraft, welche der Bundesgesetzgeber zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative erlassen hat. Der Regierungsrat hat gleichzeitig eine Übergangsverordnung geschaffen. Darin wird geregelt, dass für die Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) über den Aufschub der Landesverweisung das Verwaltungsgericht zuständig ist. Diese Übergangsverordnung ist auf zwei Jahre befristet und muss durch eine gesetzliche Regelung abgelöst werden. Sie soll deshalb per 1. Oktober 2018 ins Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) überführt werden.

Der Bundesgesetzgeber hat den Allgemeinen Teil des StGB einer Revision unterzogen. Am 1. Januar 2018 werden die entsprechenden Änderungen in Kraft treten. Neu wird der elektronisch überwachte Vollzug (sog. Electronic Monitoring) ermöglicht. Dabei wird die verurteilte Person in angemessener Weise an den Vollzugskosten beteiligt. Im EG StPO soll geregelt werden, dass der Regierungsrat den Kostenanteil festlegt, den die verurteilte Person im elektronisch überwachten Vollzug zu tragen hat, wie dies heute schon bei der Halbgefangenschaft der Fall ist. Auch diese Änderung soll per 1. Oktober 2018 in Kraft treten.

Weil diese Änderungen zeitlich dringlich sind, wird die Anhörungsdauer auf zwei Monate verkürzt.

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