Hauptmenü

Archivierte Anhörungen

Gemeinde Wohlen; Anpassung des Richtplans

Anpassung des Siedlungsgebiets (Kapitel S 1.2, Planungsgrundsatz B) und Reduktion; von Fruchtfolgeflächen (Kapitel L 3.1, Beschluss 2.2)

Kurzbeschrieb

Die Gemeinde Wohlen hat ihre kommunale Nutzungsplanung einer Teilrevision unterzogen. Die dabei geplanten Bauzonenerweiterungen sollen zeitlich gestaffelt in zwei Paketen erfolgen. Das erste Paket umfasst eine Gesamtfläche von insgesamt 14,5 ha, die im Rahmen der laufenden Teilrevision eingezont werden sollen. Das zweite Paket beinhaltet ein zusammenhängendes Gebiet von 14 ha, dessen Einzonung später vorgesehen ist. Diese Neueinzonungen erfordern vorgängig die Anpassung des Richtplans im Hinblick auf das Siedlungsgebiet und die entsprechende Reduktion der Fruchtfolgeflächen. Es ist vorgesehen, das Gebiet des ersten Pakets festzusetzen und dasjenige des zweiten Pakets vorerst als Zwischenergebnis aufzunehmen.

Dokumente