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Archivierte Anhörungen

Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG); Änderung

Neue Ausgangslage beim Bund erfordert eine Anpassung des Register- und Meldegesetzes

Kurzbeschrieb

Der Bund hat im Bereich des Gebäude- und Wohnregisters die Meldepflicht auf alle Gebäude ausgedehnt. Damit wird das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister zu einem zentralen Referenzinformationssystem. Im Weiteren wurde der Datenzugang vereinfacht. Damit besteht eine neue Ausgangslage für die Führung des kantonalen Objektregisters. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der Kanton kein "anerkanntes kantonales Objektregister" mehr betreiben, dafür eine kantonale Koordinationsstelle schaffen soll.

Die Neuorganisation des Datentransfers bei den Objektdaten setzt Anpassungen am Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) sowie an der Verordnung (Verordnung zum Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen [Register- und Meldeverordnung, RMV]) voraus. Die Anpassungen auf Gesetzesstufe sind vorwiegend formeller Natur. Anstelle des (kantonalen) Objektregisters wird auf das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) verwiesen. In materieller Hinsicht sollen im Wesentlichen die Grundlagen für elektronische Meldungen und die Möglichkeit der Ermässigung beziehungsweise des Erlasses von Gebühren durch die Gemeinden geschaffen werden.

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