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Archivierte Anhörungen

Sanierungsmassnahmen 2018

Die nach wie vor angespannte Haushaltslage bedarf weiterer Sanierungsmassnahmen.

Kurzbeschrieb

Trotz der bereits initiierten Sparmassnahmen im Rahmen der Leistungsanalyse 2015 und der Entlastungsmassnahmen 2016 bedarf es aufgrund der weiterhin angespannten Finanzlage zusätzlicher Verzichts- und Abbaumassnahmen. Um strukturelle Defizite zu vermeiden und den Staatshaushalt nachhaltig zu sanieren, hat der Regierungsrat daher ein dreiphasiges Sanierungskonzept erarbeitet. Die erste Phase hat die Erreichung eines ausgeglichenen Budgets 2017 zum Ziel. Mittels teils weitreichender Sanierungsmassnahmen sowie kleineren Budgetmassnahmen konnte dem Grossen Rat im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2017–2020 ein ausgeglichenes Budget unterbreitet werden. Der mittelfristige Budgetausgleich soll durch die Implementierung der sogenannten "Sanierungsmassnahmen 2018" erzielt werden. Die langfristige Haushaltssanierung soll schliesslich durch die im Rahmen der dritten Phase ausgearbeitet "Gesamtsicht" erreicht werden, die weitere Reform- und Modernisierungsmassnahmen beinhalten wird.

Die vorliegende Anhörung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen 2018 erforderlichen Gesetzesänderungen. Der Anhörungsbericht beinhaltet insgesamt sieben Gesetzesmassnahmen, die im Rahmen einer Anhörung durch die Öffentlichkeit beurteilt werden können.

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