Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz; StipG); Änderung
Notwendige Anpassungen aufgrund des erfolgten Beitritts zum Stipendienkonkordat sowie weitere vorgeschlagene Änderungen.
Kurzbeschrieb
2014 ist der Kanton Aargau dem Stipendienkonkordat beigetreten. Als Folge dieses Beitritts müssen bis 2018 Anpassungen am Aargauischen Stipendienrecht vorgenommen werden. Will der Kanton Aargau weiterhin in den Genuss von Bundesbeiträgen kommen, muss er die entsprechenden Bestimmungen des Konkordats erfüllen. Neu werden deshalb ausländische Staatsangehörige mit fünf Jahren Jahresaufenthaltsbewilligung gesuchsberechtigt. Unabhängig vom Konkordatsbeitritt werden weitere Änderungen vorgeschlagen, darunter sind im wesentlichen Anpassungen, welche den Bezügerkreis bei den Darlehen erweitern sollen sowie die Senkung der Stipendienhöchstbeträge für Ausbildungen der Tertiärstufe von Fr. 17'000.– auf Fr. 16'000.–.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers (PDF, 1 Seite, 148 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 22 Seiten, 646 KB)
- Beilage 1 zum Anhörungsbericht (Synopse) (PDF, 19 Seiten, 196 KB)
- Beilage 2 zum Anhörungsbericht (Fragebogen) (PDF, 3 Seiten, 149 KB)
- Link zum Online-Fragebogen
- Beilage 3 zum Anhörungsbericht (Adressatenliste) (PDF, 2 Seiten, 76 KB)