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Archivierte Anhörungen

Aarau; Kantonsstrasse K 207, Ersatz Aarebrücke B-023, Pont Neuf; Verpflichtungskredit

Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Aarau dem städtischen Kredit für den Pont Neuf zugestimmt haben, startet der Regierungsrat nun die Anhörung zum kantonalen Kostenanteil.

Kurzbeschrieb

Die bestehende Aarebrücke in Aarau wurde 1948/49 gebaut. Ihr Oberbau ist heute in einem technisch schlechten Zustand. Er weist erhebliche Schäden und Mängel auf und wurde in den letzten Jahren mehrmals instand gestellt. Aus ökonomischer Sicht ist ein Ersatz des Brückenoberbaus wirtschaftlicher als die Instandstellung der bestehenden Brücke.

Für den Ersatz der Aarebrücke wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Dabei wurde das Projekt Pont Neuf von der aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und des Kantons sowie Fachexperten bestehenden Jury zur Weiterbearbeitung empfohlen.

Mit dem Ersatz des Brückenoberbaus und der Anpassung der Widerlager wird die Brücke auf die heutigen verkehrlichen Anforderungen ausgerichtet, so dass auf lange Sicht die Verkehrsverbindung über die Aare gewährleistet werden kann. Das Projekt Pont Neuf integriert zudem die beiden Aareufer ins Projekt. Mit ihrer Neugestaltung werden die heute unbefriedigenden Uferwegführungen verbreitert und für den Langsamverkehr aufgewertet.

Die Gesamtkosten für den Pont Neuf sind auf 32,89 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2012). Daran beteiligt sich die Stadt Aarau gemäss Kantonsstrassendekret mit einem Beitrag von 9,87 Millionen Franken; auf den Kanton entfallen 23,02 Millionen Franken. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Aarau haben dem Kostenanteil an der Volksabstimmung vom 28. September 2014 mit 54 Prozent zugestimmt.

Für die Massnahmen zugunsten des Velo- und Fussverkehrs wurden im Rahmen des Agglomerationsprogramms "AareLand" beim Bund Gelder beantragt. Mittlerweile hat der Bund diese Massnahmen zurückgestuft in die Priorität B, weil er das Kosten/Nutzen-Verhältnis aufgrund der Kriterien des Agglomerationsprogramms lediglich als genügend einstufte. Zudem verlangte er Präzisierungen bezüglich der Abgrenzung zwischen der Sanierung der Aarebrücke und den flankierenden Massnahmen für die Aufwertung des Fuss- und Veloverkehrs.

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