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Archivierte Anhörungen

Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO); Änderung

Der Regierungsrat startet die Anhörung zu einer umfassenden Änderung des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO).

Kurzbeschrieb

Am 1. Januar 2011 trat das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) in Kraft. Die Einführungsgesetzgebung hat sich in der Praxis zwar grundsätzlich bewährt. Trotzdem besteht in verschiedener Hinsicht Revisions- und Optimierungsbedarf. Dieser soll mit einer umfassenden Teilrevision des EG StPO umgesetzt werden.

Zu erwähnen sind insbesondere die folgenden Punkte der Revision:

  • Erweiterung des Handlungsspielraums für die Organisation der Staatsanwaltschaft
  • Verzicht auf das Anwaltspatent als Anstellungsvoraussetzung bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
  • Neugestaltung der Mitteilung von rechtskräftigen Strafentscheiden und hängigen Strafverfahren an andere Behörden,
  • Konkretisierung der Meldepflicht der Mitarbeitenden des Kantons und der Gemeinden betreffend Straftaten, von denen sie in ihrer amtlichen Stellung Kenntnis erhalten
  • Einräumung von Parteirechten im Strafverfahren zugunsten bestimmter Behörden
  • Ermöglichen des Betriebs von Datenbearbeitungs- und Informationssystemen mit gemeinsamer Datenhaltung bei den Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden.

Das Inkrafttreten der Änderungen ist auf den 1. April 2019 vorgesehen.

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