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Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Die Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) beabsichtigt eine Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB). Die Kantone sind eingeladen, zum Entwurf der revidierten IVöB Stellung zu nehmen.

Kurzbeschrieb

Die Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) beabsichtigt eine Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentlyiche Beschaffungswesen (IVöB). Die Kantone sind eingeladen, zum Entwurf der revidierten IVöB Stellung zu nehmen.

Grundlage des Vergaberechts der Schweiz ist das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA). Die Kantone erfüllen dabei ihre staatsvertraglichen Verpflichtungen durch die IVÖB. Der Bund setzt mit dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der zugehörigen Verordnung (VöB) seine Verpflichtungen um. Aufgrund der 2012 abgeschlossenen Revision des GPA werden Anpassungen im nationalen Recht erforderlich. Gleichzeitig sollen die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen inhaltlich - so weit möglich und sinnvoll - einander angeglichen werden.

Der vorliegende Entwurf hat zum Ziel, das GPA 2012 auf Stufe Kantone umzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Harmonisierung des Beschaffungsrechts in der Schweiz zu leisten. Zu diesem Zweck sollen neu Begriffsdefinitionen eingeführt und die bisher als Empfehlungen dienenden Vergaberichtlinien der Kantone (VRöB) in die interkantonale Vereinbarung möglichst integriert werden. Die materiellen Änderungen betreffen im Wesentlichen neue Instrumente und Folgebeschaffungen sowie die Themen Verhandlungen und Rechtsschutz.

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