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Archivierte Anhörungen

Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Kanton Aargau (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG)

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Kurzbeschrieb

Zur Deckung des strukturellen Defizits des Kantons Aargau und zur Wiedererlangung des politischen Handlungsspielraums, hat der Regierungsrat im Mai 2017 im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung in allen Departementen langfristig wirkende Reformen beschlossen. Eine dieser Reformen ist das Vorhaben "finanzierbare Ergänzungsleistungen". Die vorliegend vorgeschlagene Anhebung des Vermögensverzehrs bei IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern in Heimen und Spitälern von einem Fünfzehntel auf einen Fünftel ist Teil dieses Reformprojekts.

Zusätzlich zur Anhebung des Vermögensverzehrs wird eine Bestimmung vorgeschlagen, die es der SVA Aargau (Ergänzungsleistungen) erlaubt, direkt auf die benötigten Sozialversicherungs- und Steuerdaten der EL-Versicherten im Kanton Aargau zuzugreifen. Dieser Datenzugriff führt zu zeitlichen und qualitativen Verbesserungen in der Fallbearbeitung und liegt im Interesse nicht nur der SVA Aargau, sondern auch der Anspruchstellenden auf beziehungsweise der Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen.

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