Spitalgesetz (SpiG); Totalrevision
Neue Handlungsspielräume und Massnahmen zur Kostendämpfung
Kurzbeschrieb
Das kantonale Spitalgesetz (SpiG) aus dem Jahr 2003 wird einer Totalrevision unterzogen. Es werden Handlungsspielräume geschaffen und Massnahmen zur Kostendämpfung vorgesehen. Der Regierungsrat hat die Vorlage, welche auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, zur Anhörung freigegeben.
Das aktuelle SpiG bietet dem Kanton zu wenige Handlungsspielräume und Steuerungsmöglichkeiten, um den nationalen und kantonalen Entwicklungen gerecht zu werden. Zudem enthält das aktuelle SpiG viele Bestimmungen, beispielsweise zur Umwandlung der kantonseigenen Spitäler, die inzwischen überholt sind und ersatzlos gestrichen werden müssen. Die grosse Anzahl an Anpassungen hat die Durchführung einer Totalrevision notwendig gemacht.
Strikte Bestimmungen sollen dort erlassen werden, wo dies mitunter aus Gründen der Patienten- oder Versorgungssicherheit notwendig ist. Ansonsten sollen dem Kanton und den betroffenen Gesundheitsversorgern Handlungsspielräume offen gelassen oder eröffnet werden, um mit einer angemessenen Flexibilität den auftretenden Herausforderungen im Gesundheits- und Spitalmarkt entgegen treten zu können.
Dokumente
- Schreiben der Vorsteherin (PDF, 2 Seiten, 67 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 85 Seiten, 916 KB)
- Beilage zum Anhörungsbericht (Synopse SpiG) (PDF, 23 Seiten, 142 KB)
- Fragebogen (PDF, 12 Seiten, 159 KB)
- Link zum Fragebogen
- Adressatenliste (PDF, 3 Seiten, 48 KB)