Gemeinde Buchs; Neue Kantonsstrasse K 209, Verbindungsspange Buchs Nord; Grosskredit
Kurzbeschrieb
Der Regierungsrat hat am 1. Mai 2013 dem Grossen Rat eine Vorlage mit einem Nettokredit von 5,1 Millionen Franken für den Bau der Verbindungsspange Buchs Nord unterbreitet. Diese Summe entspricht dem Anteil an den Gesamtprojektkosten von 11,3 Millionen Franken, der nach Abzug der Beiträge der Stadt Aarau und der Gemeinde Buchs auf den Kanton entfällt. Zur Vorbereitung der Vorlage fand im Winter 2012/13 eine Anhörung statt, bei der in allen 16 Eingaben dem Kredit zugestimmt wurde. Der Einwohnerrat Aarau bewilligte am 21. Januar 2013 den Interessenbeitrag an die Ver-bindungsspange Buchs Nord. Dieser Kreditbeschluss wurde mit Beschwerden angefochten, die in zwei Fällen ans Bundesgericht weitergezogen wurden. Da dieses noch nicht entschieden hat, ist gegenwärtig der Kreditbeschluss der Stadt Aarau noch nicht rechtskräftig. Entsprechend kann der Grosse Rat noch nicht über die Kreditvorlage Beschluss fassen. Wenn es nicht gelingt, die Bauarbeiten für die Verbindungsspange Buchs Nord 2014 in Angriff zu nehmen, muss mit Mehrkosten von rund 3 Millionen Franken gerechnet werden, denn die SBB beabsichtigt, 2015 entlang der geplanten Verbindungsspange das bestehende Abstellgleis durch ein Durchfahrtsgleis zu ersetzen (Projekt "parallele Einfahrten Gleise 5/6"). Die Verbindungsspange kann nicht gleichzeitig mit der Gleisanlage gebaut werden. Die Realisierung nach Inbetriebnahme des Durchfahrtsgleises würde zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen entlang der Verbindungsspange sowie ein angepasstes Baugrubensicherungssystem entlang der SBB erforderlich machen. Zudem könnten Synergien beim Bau nicht genutzt werden. Um die Mehrkosten zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Grosse Rat noch 2013 über die Kreditvorlage beschliessen kann. Der Regierungsrat beabsichtigt deshalb, dem Grossen Rat eine angepasste Kreditvorlage zu unterbreiten, die einen auf 8,4 Millionen Franken erhöhten Nettokredit für den Kantonsanteil beinhaltet. Die Gesamtprojektkosten betragen unverändert 11,3 Millionen Franken. Der erhöhte Nettokredit deckt die Vorfinanzierung des noch nicht rechtskräftig beschlossenen Interessenbeitrags der Stadt Aarau ab. Der Kanton wird diesen Beitrag geltend machen, sobald der Kreditbeschluss der Stadt Aarau rechtskräftig ist. Damit bleibt die zu erwartende Endkostenprognose für den Kantonsanteil bei den ursprünglichen 5,1 Millionen Franken.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers inkl. Adressatenliste (PDF, 3 Seiten, 202 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 24 Seiten, 2,5 MB)