Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt
Aargauer Gewässer für das Fahren mit Drachensegelbrettern (Kitesurfen) ungeeignet
Kurzbeschrieb
Der Bundesrat hat das schweizweite Verbot des Kitesurfens per 15. Februar 2016 aufgehoben. Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zum Schutz wichtiger Rechtsgüter sowie zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern verbieten.
Da sich das Kitesurfen nicht mit dem Natur- und Vogelschutz verträgt sowie aus Gründen der Sicherheit, sieht der Regierungsrat keine Möglichkeit, diese Sportart auf dem Hallwilersee zuzulassen. Auch die übrigen Gewässer im Kanton Aargau eignen sich nicht dafür. Daher wird eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vorgeschlagen.
Dokumente
- Schreiben des Vorstehers (PDF, 2 Seiten, 31 KB)
- Anhörungsbericht (PDF, 17 Seiten, 893 KB)
- Beilage zum Anhörungsbericht (Synopse) (PDF, 3 Seiten, 29 KB)
- Adressatenliste (PDF, 2 Seiten, 20 KB)