Gemeinde Gontenschwil; Anpassung des Richtplans
Anpassung des Siedlungsgebiets (Kapitel S 1.2, Beschluss 1.4) und Anpassung der Landschaften von kantonaler Bedeutung (LkB) (Kapitel L 2.3, Beschluss 1.1)
Kurzbeschrieb
Die Gemeinde Gontenschwil beabsichtigt eine Erweiterung des Industriegebiets im Gebiet Mättenfeld. Damit sollen die betriebsnotwendigen Erweiterungen ortsansässiger Unternehmungen sichergestellt werden. Die Neueinzonung erfordert eine Richtplananpassung im Hinblick auf das Siedlungsgebiet und der Landschaften von kantonaler Bedeutung
Zusatzinfo
Wenn Sie dem folgenden Link folgen, kommen Sie zum Mitwirkungsformular, welches online ausgefüllt werden kann. BVUGK.11.32-1 (bitte in allen Korrespondenzen angeben)
Dokumente