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Verfassung des Kantons Aargau und Gesetz über die politischen Rechte (GPR); Änderung

Die Ermöglichung der Teilnahme der stimmberechtigen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Ständeratswahlen erfordert eine Anpassung der Verfassung des Kantons Aargau und des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).

Kurzbeschrieb

Im kantonalen Recht sollen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass sich die stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Ständeratswahlen – sowohl im Sinne des aktiven als auch des passiven Wahlrechts – beteiligen können. Damit nimmt der Regierungsrat ein Anliegen der Auslandschweizer-Organisation (ASO) auf. Dazu sind eine Anpassung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Ergänzung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vorzunehmen.

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