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Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG); Änderung

Das Gesetz über die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit (Polizeigesetz, PolG) wird einer Teilrevision unterzogen

Kurzbeschrieb

Das Polizeigesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft und hat sich in der Praxis bewährt. In einigen Bereichen hat sich jedoch gezeigt, dass die Voraussetzungen und der Rahmen für das polizeiliche Handeln zu wenig klar geregelt sind, die geltende Praxis rechtlich nicht umfassend abgestützt ist sowie der Rechtsschutz bei polizeilichen Massnahmen verbessert werden soll. Zudem besteht Handlungsbedarf aufgrund des übergeordneten Rechts, der Rechtsprechung sowie verschiedener parlamentarischer Vorstösse, welche mit der vorgeschlagenen Revision des Polizeigesetzes umgesetzt werden sollen.

Themenbereiche

Die Änderung beinhaltet unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Verbesserung der polizeilichen Handlungsinstrumente im Bereich des Bedrohungsmanagements durch die Erbringung beratender und präventiver Dienstleistungen sowie die Einführung neuer Handlungsinstrumente wie Gefährdungsmeldung, Gefährderermahnung, Meldeauflage sowie Personenschutz ausserhalb eines Strafverfahrens
  • Anpassung der Regelungen im Bereich des Polizeigewahrsams, der Wegweisung und Fernhaltung sowie des Kontakt- und Annäherungsverbots
  • Definition der polizeilichen Vorermittlung und Ausgestaltung der verdeckten Ermittlungstätigkeit
  • Erweiterung des Geltungsbereichs des Vermummungsverbots
  • Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen polizeiliche Massnahmen und polizeilichen Zwang
  • Neukonzeption des Rechtsschutzes
  • Ermöglichung des Betriebs von Datenbearbeitungs- und Informationssystemen mit gemeinsamer Datenhaltung durch die Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden
  • Ermöglichung der finanziellen Unterstützung von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen für bauliche und technische Massnahmen zur Gewährleistung deren Sicherheit vor Terrorismus und gewalttätigem Extremismus
  • Neukonzeption des Ordnungsbussenverfahrens aufgrund der Anpassung der Ordnungsbussengesetzgebung des Bundes.

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