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Äschenschutz und Kormorane :
Abwehrmassnahmen bei zwei Äschenpopulationen

Die Äsche ist gefährdet. Darum soll sie in den zwei Flussabschnitten, in denen sie lebt, besser geschützt werden. Die aargauischen Verbände der Fischerei und des Natur- und Vogelschutzes haben eine Einigung erzielt, wie die bedeutendsten Äschenpopulationen vor dem Kormoran zu schützen sind.

Im Aargau ist der Kormoran geschützt. Auf Sonderabschüsse zur Reduktion des Kormoranbestandes hat der Aargau im Gegensatz zu den Nachbarkantonen Zug, Luzern und Zürich ist bis heute verzichtet. Eine flächendeckende Vertreibung an Flüssen steht auch heute nicht zur Diskussion. Anderseits ist die Äsche, eine bevorzugte Beute des Kormorans, eine gefährdete Fischart und steht auf der Roten Liste. Das Bundesgesetz über die Fischerei schreibt den Kantonen vor, Massnahmen zum Schutz der gefährdeten Arten und Rassen zu ergreifen. Der Bund hat im laufenden Jahr die 20 bedeutendsten Äschenpopulationen der Schweiz ausgeschieden. Zwei davon betreffen den Aargau. Die eine befindet sich im Rhein zwischen dem Kraftwerk Reckingen und der Aaremündung, die zweite in der Reuss zwischen Rottenschwil und dem Vierwaldstättersee.

Nun haben sich der aargauische Fischereiverband (AFV) und der Verband Aargauischer Natur- und Vogelschutzvereine (VANV) geeinigt, dass die beiden Äschenpopulationen von nationaler Bedeutung besser vor dem Mensch und dem Kormoran zu schützen sind.

Für eine Versuchsdauer von drei Jahren sollen die Kormorane auf zwei Strecken mit Vergrämungsmitteln und mit gezielten Einzelabschüssen vertrieben werden. Die Rheinstrecke reicht von der Bahnbrücke Koblenz bis zum Kraftwerk Reckingen, die Reussstrecke von der Brücke Mühlau bis zur Kantonsgrenze Luzern.

Im besten Laichgewässer im Rhein müssen Fischer und Fischerinnen auf den Äschenfang verzichten. An der Reussstrecke bleiben die einschneidenden Schonbestimmungen bestehen. Die Schutzgebiete, insbesondere Wasservogelreservate liegen ausserhalb der Versuchsstrecken.

Hauptmassnahme ist das Vertreiben der Kormorane durch die Fischer. Der Aargauische Jagdschutzverband (AJV) ist bereit, am Versuch teilzunehmen und auf Weisung der Sektion Jagd und Fischerei in besonderen Fällen einzelne der kantonal geschützten Kormorane abzuschiessen. Sonderbewilligungen für Einzelabschüsse erhalten nur gemeldete Einzelpersonen der entsprechenden Reviere. Zum Versuch wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt und durch Prüfung des Mageninhaltes festgestellt, ob die Kormorane übermässig viele Äschen jagen. Alle Massnahmen dienen ausschliesslich dem Schutz der beiden Äschenpopulationen.

Die Sektion Jagd und Fischerei des Finanzdepartements vollzieht im Einvernehmen mit den drei beteiligten Verbänden VANV, AFV und AJV den dreijährigen Versuch und erteilt den lokalen Jagdaufsehern beschränkte Bewilligungen für Sonderabschüsse von Kormoranen. Nach drei Jahren wird der Versuch ausgewertet und über das weitere Vorgehen entschieden.

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