Bundesratsentscheid ohne Überraschungen
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Alle sechs vorgeschlagenen Standortgebiete für geologische Tiefenlager bleiben im Verfahren
Der Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat alle sechs schweizweit vorgeschlagenen Standortgebiete für geologische Tiefenlager im Auswahlverfahren belässt. Bei der Standortauswahl ist für den Regierungsrat nach wie vor die höchstmögliche Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt das massgebende Kriterium. Grundsätzlich will der Regierungsrat kein Tiefenlager im Kanton Aargau. Er ist aber gewillt, im Findungsprozess für geologische Tiefenlager weiterhin konstruktiv mitzuarbeiten.
Der Bundesrat hat heute über die zentralen, für die Behörden aller Stufen verbindlichen Festlegungen zur ersten Etappe der Standortauswahl für geologische Tiefenlager informiert. Neben allgemeinen Festlegungen sind zu jedem der sechs möglichen Standortgebiete auch spezifische und räumliche Aussagen enthalten. In seinem Entscheid anerkennt der Bundesrat zudem die Forderung des Regierungsrats, dass im Kanton Aargau ein Koordinationsbedarf bezüglich Thermalquellen und Geothermie besteht, der im weiteren Verfahren vertieft zu untersuchen ist. Mit "Jura Ost", "Jura-Südfuss" und "Nördlich Lägern" tangieren drei der sechs möglichen Standortgebiete den Kanton Aargau.
Grundsätzlich will der Regierungsrat kein geologisches Tiefenlager im Aargau. Der Kanton Aargau trägt bereits heute grosse Lasten für die gesamte Schweiz im Verkehrs- und Energiebereich. Oberste Priorität beim Standortentscheid muss die höchstmögliche Sicherheit für Menschen und Umwelt haben; diese ist nicht verhandelbar.
Die Suche nach geeigneten Standorten für die Lagerung von hoch- sowie schwach- und mittelaktiven Abfällen ist gemäss Kernenergiegesetz eine nationale Aufgabe. Die Federführung dieses rund 10-jährigen Prozesses liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Mit dem Bundesratsentscheid beginnt nun Etappe 2 des Standortwahlverfahrens. Als nächstes wird die nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) konkrete Standorte für die Anlagen, die sich an der Erdoberfläche befinden, vorschlagen. Diese werden nach der Einreichung beim BFE veröffentlicht. Die betroffenen Regionen wie auch die Kantone werden in der Folge diese Vorschläge diskutieren und dazu Stellung nehmen. In den Regionen sind dazu unter Beteiligung von Gemeinden, Bevölkerung und Organisationen entsprechende Gremien aufgebaut worden.