Maserndurchimpfungsgrad noch ungenügend
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Vermehrte Masernerkrankungen auch im Kanton Aargau bei unzureichender Durchimpfung der Bevölkerung
Zum Schutz gegen Masern und ihre Komplikationen empfehlen das Bundesamt für Gesundheit und der Kantonsärztliche Dienst die Masern-Impfung.
Immer wieder gibt es in der Schweiz einzelne Fälle oder örtliche Ausbrüche von Masern. So wurden im Kanton Aargau dieses Jahr bisher 18 Fälle gemeldet (gegenüber jeweils 0 bis 4 Fälle in den Jahren 2001 bis 2006). Auch in anderen Kantonen wie Bern, Genf, Luzern, Zug und Zürich wurden vermehrte Masernerkrankungen gemeldet. In aller Regel erkranken Personen, welche nicht gegen Masern geimpft sind.
Im Kanton Aargau sind aufgrund einer Studie von 9 im Jahre 2005 untersuchten Kantonen 68,9% der Kleinkinder (24-35 Monate) mit den empfohlenen zwei Dosen gegen Masern geimpft. Der Durchschnitt in diesen 9 Kantonen war 70,0%. Zwar ist die Durchimpfung der Kleinkinder mit zumindest einer Dosis in den letzten Jahren in den 9 Kantonen von 81,1% (1999-2001) auf 86,2% (2005) angestiegen. Um die Übertragung des Masernvirus aufzuhalten, müssten aber mind. 95% bereits der Kleinkinder mit zwei Dosen geimpft sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Kantonsärztliche Dienst haben deshalb eine weitere Erhöhung der Durchimpfung zum Ziel. Die Impfung ist freiwillig.
Eine Masernerkrankung ist nicht immer harmlos: Komplikationen sind nicht selten und kommen in der Schweiz bei ca. 1 von 6 Personen vor. Zu den schweren Komplikationen gehören die Lungenentzündung und die Gehirnentzündung.
Empfehlungen zur Impfung
Zum Schutz gegen Masern und ihre Komplikationen empfehlen das BAG und der Kantonsärztliche Dienst, die Kinder im Alter von 12 Monaten mit einer ersten Dosis und im Alter von 15-24 Monaten mit einer zweiten Dosis zu impfen. Eine fehlende Impfung kann später jederzeit nachgeholt werden.
Die Masernimpfung wird auch Erwachsenen unter 40 Jahren empfohlen, die bisher nicht geimpft wurden oder die nicht nachweislich immun sind; dies gilt vor allem für medizinisches Personal, Frauen im gebärfähigen Alter und Personen, die beruflich mit Kindern zu tun haben.
Falls ungeimpfte Kinder oder Erwachsene unter 40 Jahren Kontakt mit einem Masernkranken haben, kann durch eine Impfung innert 72 Stunden ab Kontakt ein Schutz aufgebaut werden.
Die Impfungen erfolgen jeweils durch einem Kombinations-Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR).