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Abstimmungen

Abstimmung vom 11. März 2012

Am Abstimmungstermin vom 11. März 2012 konnte die Aargauer Stimmbevölkerung über folgende Vorlagen entscheiden:

Der Bundesrat unterbreitet am 11. März 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!"
  • Vorlage 2: Volksinitiative vom 29. September 2008 "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)"
  • Vorlage 3: Volksinitiative vom 26. Juni 2009 "6 Wochen Ferien für alle"
  • Vorlage 4: Bundesbeschluss vom 29. September 2011 über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls")
  • Vorlage 5: Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG)

Erläuterungen des Bundesrats (Sammlung)(öffnet in einem neuen Fenster)

Der Regierungsrat unterbreitete am 11. März 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung:

Vorlagen 6 und 7: Vorhaben zur Stärkung der Volksschule

Das Vorhaben zur Stärkung der Volksschule umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Mit dem Vorhaben setzt der Aargau den Auftrag der Bundesverfassung um, die Schulpflicht sowie die Dauer der Bildungsstufen national zu vereinheitlichen. Zudem enthält das Vorhaben verschiedene Elemente, mit welchen Kindergärten und Schulen gezielt nach ihren Bedürfnissen gestärkt werden.

Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Änderung vom 8. November 2011)

Der Kindergarten wird als eigenständige Stufe in die Volksschule eingegliedert und sein Besuch obligatorisch. Als Konsequenz wird der Kindergarten in der Verfassung des Kantons Aargau nicht mehr gesondert genannt. Die Bestimmung, wonach den Kindern während mindestens eines Jahrs der unentgeltliche Kindergartenbesuch zu ermöglichen sei, wird aufgehoben.

Vorlage 7: Schulgesetz (Änderung vom 8. November 2011)

Die Änderungen im Schulgesetz ermöglichen das Obligatorium des Kindergartens und den Übergang zum System mit sechs Jahren Primarschule und drei Jahren Oberstufe. Weitere Themen sind: der Stichtag des Kindergarteneintritts, die Reduktion der maximalen Klassengrösse an der Primarschule sowie die Grösse der Oberstufenzentren und Bezirksschulen. Ausserdem werden die Grundlagen gelegt zur Einführung von Assistenzen bei schwierigen Klassensituationen an der Real- und Sekundarschule, zur Zuteilung von Zusatzlektionen an sozial erheblich belasteten Kindergärten und Schulen und zur befristeten Schulung von Schülerinnen und Schülern mit massiven Problemen in regionalen Spezialklassen.

Eine Zusammenstellung der Hintergründe und der wichtigsten Änderungen finden Sie in der Abstimmungsbroschüre ab Seite 5.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 34 Seiten, 918 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 4 Seiten, 178 KB)

Vorlage 8: Justizreform: Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011

Mit der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes wird im Kanton Aargau eine neue Leitungsstruktur für die Justiz eingeführt und die Justizverwaltung als Führungsinstrument verstärkt. Das neu geschaffene Justizgericht wird zukünftig für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern zuständig sein. Die bisherigen Gerichte bleiben grundsätzlich bestehen, ihre interne Organisation wird angepasst. Für die Rechtsuchenden ergeben sich aus dem neuen Recht nur geringfügige Änderungen. Diese Neuerungen bedingen verschiedene Änderungen der Kantonsverfassung. Diese unterliegen der obligatorischen Volksabstimmung.gsstruktur für die Justiz eingeführt und die Justizverwaltung als Führungsinstrument verstärkt. Das neu geschaffene Justizgericht wird zukünftig für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern zuständig sein. Die bisherigen Gerichte bleiben grundsätzlich bestehen, ihre interne Organisation wird angepasst. Für die Rechtsuchenden ergeben sich aus dem neuen Recht nur geringfügige Änderungen. Diese Neuerungen bedingen verschiedene Änderungen der Kantonsverfassung. Diese unterliegen der obligatorischen Volksabstimmung.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 29 Seiten, 254 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Eintreten, Beginn Detailberatung) (2. Beratung) (PDF, 2 Seiten, 122 KB)

Protokoll des Grossen Rats (Fortsetzung Detailberatung, Schlussabstimmung) (2. Beratung) (PDF, 3 Seiten, 142 KB)

Vorlage 9: Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; Verfassung des Kantons Aargau; Änderung vom 6. Dezember 2011

Am 1. Januar 2013 treten Änderungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Erwachsenenschutz-, Personen- und Kindesrechts in Kraft. In diesem Zusammenhang schreibt der Bund den Kantonen vor, dass für den Kindes- und Erwachsenenschutz künftig eine interdisziplinäre Fachbehörde mit mindestens drei Mitgliedern zuständig sein muss. Im Kanton Aargau soll an jedem Bezirksgericht neu ein Familiengericht geschaffen werden. Dieses ist ab 1. Januar 2013 für alle familienrechtlichen Verfahren zuständig. Damit ist der Kanton Aargau der erste Kanton der Deutschschweiz, der Familiengerichte einführt. Diese Neuerungen führen auch zu einer Änderung der Kantonsverfassung. Diese unterliegt der obligatorischen Volksabstimmung.

Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat (2. Beratung) (PDF, 33 Seiten, 338 KB)

Protokoll des Grossen Rats (2. Beratung) (PDF, 4 Seiten, 131 KB)

Abstimmungsbroschüre vom 11. März 2012 (PDF, 56 Seiten, 892 KB)

Kantonale Erläuterungen als Audio-Datei (11. März 2012) (ZIP, 76,6 MB)

Hier finden Sie die Ergebnisse zur eidgenössischen und kantonalen Abstimmung vom 11. März 2012:

zu den Ergebnissen

Amtsblattbeilage vom 23. März 2011 (eidg. Resultate vom 11. März 2012) (PDF, 5 Seiten, 16 KB)

Amtsblattbeilage vom 23. März 2011 (kant. Resultate vom 11. März 2012) (PDF, 4 Seiten, 14 KB)