Aufgaben der Anwaltskommission
Die Anwaltskommission führt das Kantonale Register gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA).
Die in diesem Register eingetragenen Anwältinnen und Anwälte sind berechtigt, in der ganzen Schweiz Parteien vor Gericht zu vertreten. Das Register wird laufend aktualisiert.
Die Anwaltskommission führt weiter eine Liste der in der Schweiz niedergelassenen Anwälte aus der EU.
Auch diese Anwälte sind berechtigt, in der ganzen Schweiz Parteien vor Gericht zu vertreten.
Die Anwaltskommission erteilt Substitutionsbewilligungen für Anwaltskandidaten und Anwaltskandidatinnen.
Mit einer Substitutionsbewilligung wird der Kandidat / die Kandidatin berechtigt erklärt, einen Anwalt / eine Anwältin in einem Verfahren vor Gericht zu vertreten. Für ein Auftreten vor den Aargauer Gerichten ist immer eine Substitutionsbewilligung der Anwaltskommission des Kantons Aargau nötig.
Die Anwaltskommission ist zuständig für die Durchführung der jährlich zweimal stattfindenden Anwaltsprüfungen.
Unter Prüfungstermine finden Sie die Prüfungsdaten, unter Durchführung verschiedene Informationen zum Ablauf der Prüfungen sowie Dokumente zum Download.
Die Anwaltskommission übt die Aufsicht über die im Anwaltsregister eingetragenen Anwälte aus.
Sie entscheidet über bei ihr eingereichte Aufsichtsanzeigen. Dabei ist zu beachten, dass dem Anzeiger in diesem Verfahren keine Parteistellung zukommt. Er hat somit kein Akteneinsichtsrecht und keinen Anspruch auf Zustellung des Entscheides. Er wird aber brieflich über den Ausgang des Verfahrens orientiert.