Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Konkursamt des Kantons Aargau ist zuständig für die Durchführung aller im Kanton Aargau eröffneten Konkursverfahren, Nachlassliquidationen (Liquidationen ausgeschlagener Erbschaften), Liquidationen gemäss Art. 731b OR, die Leistung von Rechtshilfe an ausserkantonale Konkursämter sowie die Schuldbetreibung gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts.
Die Tätigkeit des Konkursamts richtet sich nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), den dazugehörigen Verordnungen sowie dem kantonalen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG).
Konkurskreis ist das Gebiet des Kantons Aargau.
Abgrenzung zu Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung
Der Konkurs führt zur zwangsrechtlichen Liquidation des gesamten schuldnerischen Vermögens. Dies im Gegensatz zur Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung, bei der nur einzelne Vermögenswerte zugunsten der betreibenden Gläubigerinnen oder Gläubiger verwertet werden.
Der Konkursrichter oder die Konkursrichterin eröffnet über einen Schuldner, eine Schuldnerin auf eigenes Begehren oder auf Antrag eines Gläubigers, einer Gläubigerin den Konkurs. Das Konkursverfahren wird hernach durch das Konkursamt durchgeführt. Auch eine von den Erben ausgeschlagene Erbschaft wird konkursamtlich liquidiert. Bestehen Mängel in der Organisation einer Gesellschaft und löst der Richter oder die Richterin die Gesellschaft auf, ordnet er deren Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Für diese Liquidation nach Art. 731b OR ist ebenfalls das Konkursamt zuständig.
Das Konkursamt sichert die in der Konkursmasse vorhandenen Aktiven, liquidiert die Vermögenswerte, prüft die angemeldeten Forderungen und entscheidet über deren Zulassung und Rang im Konkursverfahren, verteilt den Erlös aus den liquidierten Vermögenswerten an die zugelassenen Gläubiger oder Gläubigerinnen und stellt gegebenenfalls die Konkursverlustscheine aus.