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Kinder & Jugendliche

Besuchsrecht

Eltern und Kinder, die nicht zusammenleben, haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Kontakt. Dabei steht das Besuchsrecht im Vordergrund. Die Ausgestaltung des Besuchsrechts hat sich am Kindeswohl zu orientieren.

Können sich die Eltern darüber nicht einigen, so legt das Familiengericht eine Besuchsrechtsregelung fest und errichtet bei Bedarf zusätzlich eine Besuchsrechtsbeistandschaft. Die Beiständin oder der Beistand überwacht die Ausübung des Besuchsrechts, vermittelt bei Konflikten und legt unter Einbezug aller Beteiligten die Modalitäten der Besuchskontakte fest.