KESB
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist eine interdisziplinäre Fachbehörde. Sie entscheidet in der Regel in Dreierbesetzung (Juristin oder Jurist als Gerichtspräsidentin oder Gerichtspräsident und zwei weitere Behördenmitglieder, z.B. Psychologin und Sozialarbeiter). Für bestimmte Geschäfte sieht das Gesetz die Einzelzuständigkeit der Gerichtspräsidentin oder des Gerichtspräsidenten vor.
Die Behördenmitglieder werden unterstützt durch das Behördensekretariat. Diesem gehören weitere Fachpersonen (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Juristinnen und Juristen als Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber), das Revisorat zur Prüfung von Beistandsrechnungen sowie die Kanzlei an.