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Leitung & Aufsicht

Justizleitung

Justizleitung Gerichte Aargau v.l.n.r.: Brigitte Peterhans, Peter Thurnherr, Lukas Cotti (Vizepräsident), Verena Lauber (Generalsekretärin), Viktor Egloff (Präsident), Christian Märki Foto: Cornelius Fischer, Aarau

Foto: Cornelius Fischer, Aarau

Legende: Justizleitung Gerichte Aargau v.l.n.r.: Brigitte Peterhans, Peter Thurnherr, Lukas Cotti (Vizepräsident), Verena Lauber (Generalsekretärin), Viktor Egloff (Präsident), Christian Märki

Die Justizleitung ist das oberste Führungsorgan der Gerichte.

Sie ist gegenüber dem Grossen Rat verantwortlich für die zweckmässige Organisation sowie den effizienten Einsatz des Personals und der finanziellen Mittel aller Gerichte und des Konkursamts im Kanton Aargau.

Die Justizleitung führt die Gerichte und nimmt zudem die folgenden Aufgaben wahr:

  • Erstellung des Aufgaben- und Finanzplans (AFP), des Budgets und des Jahresberichts der Gerichte;
  • Erlass von Reglementen im Sinne von § 97 Abs. 5 KV;
  • Erstellung von Leistungsvorgaben, namentlich in Bezug auf die Verfahrensdauer;
  • Verantwortung für die direkte Aufsicht über alle Richterinnen und Richter mit Ausnahme des Justizgerichts (Einsatz einer Aufsichtskommission mit Berichterstattung an die Justizleitung) sowie die Aufsicht über die richterlichen Behörden;
  • Einsprachemöglichkeit gegen Disziplinarentscheide der Aufsichtskommission und das Recht, Disziplinarangelegenheiten dem Justizgericht zum Entscheid zu unterbreiten;
  • Vertretung der Gerichtsbehörden nach aussen (insbesondere gegenüber Regierungsrat und Grossem Rat).

Richterliche Unabhängigkeit ist gewährleistet

Einen Einfluss auf die materielle Rechtsprechung besitzt die Justizleitung nicht, wodurch die richterliche Unabhängigkeit gewährleistet bleibt. Die Reglemente der Justizleitung müssen ihre Grundlage in einem Gesetz oder einem Dekret haben.