Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen des Spezialverwaltungsgerichts entscheidet im Enteignungsverfahren über Gesuche um Anordnung der Enteignung sowie um Einleitung des Enteignungsverfahrens und Festsetzung der Entschädigung. Ebenso entscheidet sie über Gesuche um Feststellung einer materiellen Enteignung und legt die Entschädigung fest.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr. (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Im Beschwerdeverfahren überprüft die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen vorinstanzliche Verfügungen oder Einspracheentscheide vorab aus den Bereichen der Erschliessungsabgaben, der Landumlegung, der Grenzbereinigung, der Ausgleichsabgaben im Zusammenhang mit Rodungsbewilligungen und über Einspracheentscheide der Aargauischen Gebäudeversicherung.
Im Weiteren beurteilt die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Klagen in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen sowie in den Sachgebieten, in denen es für Beschwerdeentscheide zuständig ist (z.B. Klage aus Erschliessungsvertrag) oder wegen der Übernahme von privaten Erschliessungsanlagen.
Schliesslich bescheinigt die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen auf Gesuch die Rechtskraft der Neuzuteilung bei Landumlegung und Grenzbereinigung (Voraussetzung für Eintrag ins Grundbuch).
Die Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen entscheidet in einer Besetzung von drei bis fünf Richtern, sofern nicht eine andere Zuständigkeit vorgesehen ist. Die Gerichtsschreiberin oder der Ge¬richtsschreiber nimmt mit beratender Stimme an der Entscheidfindung teil.