Erreichbarkeit Gerichte
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Hauptaufgabe des Justizgerichts ist die Beurteilung von Disziplinarverfahren gegenüber Richterinnen und Richtern. Daneben beurteilt es Fragen der Gerichtsverwaltung.
Die Gerichte des Kantons Aargau sind erreichbar: Montag bis Freitag, von 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr (Nach frühzeitiger Vereinbarung sind Termine bis 17:00 Uhr möglich).
Das Justizgericht wurde mit der Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) auf den 1. Januar 2013 neu eingeführt.
Seine Hauptaufgabe ist die Beurteilung von Disziplinarverfahren gegenüber Richterinnen und Richtern.
Daneben beurteilt es Fragen der Gerichtsverwaltung. Die Zuständigkeit des Justizgerichts ist damit stark eingeschränkt. Konkret entscheidet es beispielsweise über die befristete Einstellung im Amt oder die Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern, Disziplinarfälle, die dem Justizgericht von der Justizleitung oder der zuständigen Kommission des Grossen Rats unterbereitet werden, Disziplinarfälle von Mitgliedern der Anwaltskommission, über Ausstandsbegehren gegen eine Abteilung des Obergerichts in ihrer Mehrheit oder Gesamtheit sowie über Beschwerden gegen Entscheide über die Abgangsentschädigungen gemäss § 19 GOG.
Das Justizgericht fällt seine Entscheide als letzte Instanz, in einer Besetzung von drei Richterinnen oder Richtern und mit voller Prüfungsbefugnis.