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Grosser Rat

Geschäfte

Alles, was der Grosse Rat behandelt, muss ihm als sogenanntes Geschäft vorgelegt werden.

Alle Geschäfte mit den dazugehörigen Dokumenten finden Sie in der Geschäftsdatenbank.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Geschäften: der parlamentarische Vorstoss und die Sachvorlage.

Parlamentarischer Vorstoss

Der parlamentarische Vorstoss kann durch jedes einzelne Ratsmitglied, durch mehrere Ratsmitglieder gemeinsam oder durch die Organe des Grossen Rats eingebracht werden. Es gibt fünf verschiedene Vorstossarten.

Motion

Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung in der Verfassung oder in einem Gesetz oder für ein neues Gesetz auszuarbeiten.

Parlamentarische Initiative

Eine Kommission des Grossen Rats wird beauftragt, einen Entwurf für eine Änderung in der Verfassung, für eine Gesetzes- oder Dekretsänderung oder gar einen neuen Erlass auszuarbeiten.

Postulat

Der Regierungsrat wird beauftragt, ein Anliegen zu prüfen und geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Interpellation

Vom Regierungsrat wird eine Auskunft zu einem bestimmten Thema verlangt.

Antrag auf Direktbeschluss

Der Grosse Rat fasst im Bereich seiner ausschliesslichen Zuständigkeit einen Beschluss.

Bei der Motion und dem Postulat legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Stellungnahme vor, bevor dieser über das Anliegen entscheidet.

Sachvorlage

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat von sich aus oder auf einen parlamentarischen Vorstoss hin Gesetzesentwürfe, Vorlagen (z.B. Kreditanträge, Budget) und Jahresberichte vor. Dazu fertigt das zuständige Departement eine Botschaft an, in der die näheren Informationen zum vorliegenden Geschäft festgehalten werden. Die Botschaften des Obergerichts werden dem Grossen Rat unverändert durch den Regierungsrat vorgelegt.