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Grosser Rat

Kommissionen

Der Grosse Rat verfügt über zehn ständige Kommissionen. Weitere, so genannte "nichtständige" Kommissionen werden für die Beratung bestimmter Geschäfte eingesetzt und nach deren Abschluss aufgelöst.

Die Kommissionen bestehen – mit Ausnahme der Einbürgerungskommission (8 Mitglieder) – aus 13 Mitgliedern. Sie werden proportional zur Stärke der Fraktionen zusammengesetzt und sind somit ein Parlament im Kleinen. Die Aufgabe der Kommissionsmitglieder ist es, die Sachgeschäfte vorzuberaten und eine gemeinsame Meinung darüber zu entwickeln.